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Vorkommnismeldung Medizinprodukte

Hinweis gemäß Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR)

Als Händler von Medizinprodukten sind wir gemäß Art. 14 Abs. 2 und Art. 87 der MDR verpflichtet, Vorkommnisse und Beinahe-Vorkommnisse im Zusammenhang mit Medizinprodukten zu dokumentieren und an den Hersteller sowie die zuständige Behörde (BfArM) weiterzuleiten. Bitte nutzen Sie dieses Formular, um uns über einen Vorfall zu informieren.

1. Ihre Kontaktdaten (Pflicht)


2. Angaben zum Medizinprodukt

Die UDI finden Sie auf der Produktverpackung als Barcode oder Klartext.
Oft auf der Verpackung mit „LOT" oder „Ch.-B." gekennzeichnet.

3. Angaben zum Vorkommnis


4. Sicherheitsfrage

Weiterführende Informationen
  • BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte): Zuständige Bundesoberbehörde für Medizinprodukte-Vigilanz in Deutschland.
  • MDR (EU) 2017/745: Die europäische Medizinprodukteverordnung regelt die Meldepflichten bei Vorkommnissen.
  • MPDG: Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz regelt die nationale Umsetzung.

Bei lebensbedrohlichen Situationen wählen Sie bitte sofort den Notruf 112.

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